3.3.01. Spenden
Spenden
- Spenden sind Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich geleistet werden.
- Freiwilligkeit liegt dann vor, wenn eine Leistung ohne rechtliche Verpflichtung erbracht wird.
- Unentgeltlich ist eine Leistung, wenn ihr keine Gegenleistung des Spendenempfängers gegenübersteht oder wenn zwischen Leistung und Gegenleistung kein
unmittelbarer Zusammenhang besteht.
Steuern
- Für Spenden hat der Gesetzgeber einen steuermäßigen Abzug von der Einkommensteuer vorgesehen (§ 10 b EStG, § 9 Nr.3 KStG).
- Danach sind Spenden bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar.
- Für besonders förderungswürdige, wissenschaftliche oder mildtätige Zwecke verdoppelt sich der Höchstsatz auf zehn Prozent.
- Unternehmer können wahlweise einen Höchstbeitrag bis 2/1.000 der Summe der
Umsätze und der Jahreslohnsumme in Anspruch nehmen.
Mitgliedsbeiträge
- Mitgliedsbeiträge können (laut Abschnitt Abs. 1 EStR) als Spenden berücksichtigt
werden, wenn sie besonders förderungswürdigen Zwecken zugute kommen.
- Mitgliedsbeiträge an Vereine, die eine Durchlaufstelle benützen müssen, sind
nicht steuerlich abzugsberechtigt.
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Die komplette Checkliste können Sie beim DOSB unter ehrenamt-im-sport.de herunterladen.
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